GROßER ERFOLG FÜR DEN NATUR- UND ARTENSCHUTZ IN DER VULKANEIFEL

KV VULKANEIFEL LEHNT WINDPARK BONGARD/BOXBERG AB

Die Firma Grünwerke GmbH in Düsseldorf hat von der Kreisverwaltung Vulkaneifel die Ablehnung zur Errichtung und zum Betrieb von sechs Windenergieanlagen (WEA) an den Standorten Bongard und Boxberg erhalten. Die beantragte Genehmigung wurde aus den folgenden, überwiegend artenschutzrechtlichen Gründen versagt.

 

Auswirkungen auf windkraftsensible Vogelarten

Die im Verfahren vorgelegten Raumnutzungsanalysen zum Rotmilan und zum Schwarzstorch sind nicht geeignet, einen Verstoß gegen das Tötungsverbot des § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes ausreichend auszuschließen. Gerade beim Rotmilan ist davon auszugehen, dass das Planungsgebiet intensiv von ihm genutzt wird.

 

Auch der äußerst seltene Raubwürger ist im Planungsgebiet heimisch. Dieser gilt gemäß Roter Liste in Deutschland als „stark gefährdet“. In Rheinland-Pfalz wird die Art zudem als „vom Aussterben bedroht“ geführt. So beläuft sich der Bestand in Rheinland-Pfalz auf unter 10 Brutpaare (Stand: 2018). Fast die Hälfte (etwa 44 %) der gesamten rheinland-pfälzischen Population entfallen auf Brutreviere in der Vulkaneifel im Bereich zwischen Nohn und Kelberg. Inmitten eines Clusters von vier bekannten Revieren liegt der Standort des Windparks Boxberg/Bongard. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde hat die Sicherung der aktuell letzten Raubwürger-Vorkommen in Rheinland-Pfalz höchste Priorität, sodass im Sinne des Vorsorgeprinzips angenommen werden muss, dass die artenschutzrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich des Raubwürgers nicht eingehalten werden können.

 

Auswirkungen auf Geologie und Boden

 

Die geplanten WEA führen infolge der Vollversieglung (Fundamente) und Teilversieglung (Wege und Montageflächen) zu erheblichen Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft. Eingriffsrelevant betroffen ist die biotische Ertragsfunktion bzw. Lebensraumfunktion.


Vielen Dank an Peter Wohlleben für seine klaren Worte zum Thema Windkraft im Wald und dass wir seine Videos auf unserer Internetseite verlinken dürfen. Weitere Videos von Peter Wohlleben zu dem Thema gibt es unter Downloads.

 

Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft

Für die Menschen ist durch die Sichtbarkeit der Anlagen eine besondere Beeinträchtigung festzustellen. Aus windtechnischer Sicht müssen die WEA auf exponierten Standorten errichtet werden. Durch ihre enorme Eigenhöhe wären sie weit sichtbar.

Die Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass für die nicht ausgleich- oder ersetzbaren Eingriffe in das Landschaftsbild eine Ersatzzahlung in Höhe von 482.378,40 € (pro WEA 80.396,40 €) im Falle einer Genehmigung anzufordern wäre. Diese Summe wäre vor Baubeginn an die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz zu zahlen.

 

Zusammenfassung

Die festgestellten Auswirkungen stellen eine erhebliche Beeinträchtigung dar. Die fehlenden Untersuchungen entsprechend dem Leitfaden „Naturschutzfachlicher Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz“ – Artenschutz (Vögel, Fledermäuse und Natura 2000-Gebiete vom 13.09.2012) werden als schwerer Mangel der Antragsunterlagen gewertet. Die Antragsunterlagen blieben trotz mehrfacher Anforderung durch die Genehmigungsbehörde unvollständig. Nach den Untersuchungen der Unteren Naturschutzbehörde ist abschließend nicht zu erwarten, dass der Antragsteller die unüberwindbaren artenschutzrechtlichen Hindernisse ausräumen kann. Somit kann die Umweltverträglichkeit des Vorhabens auch nach den vorliegenden mehrmals modifizierten Unterlagen nicht bescheinigt werden.

 

Die Kreisverwaltung hat der Firma Grünwerke GmbH die beantragte Genehmigung aus überwiegend artenschutzrechtlichen Gründen versagt. Weil die Wählergruppe Sturm im Wald e.V. schon seit 2014 sowohl die Verbandsgemeinde Kelberg im Flächennutzungsplanverfahren als auch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und die Kreisverwaltung Vulkaneifel in den Zulassungsverfahren auf die entsprechenden Artenvorkommen intensiv hingewiesen hat, hätte im Raumordnungsverfahren die Zielabweichung nicht genehmigt werden dürfen und der ganze Planungsaufwand wäre überflüssig gewesen. 

 

Die Ablehnung der Kreisverwaltung lässt hoffen, dass für weitere Verfahren eventuell Lehren gezogen werden und auch hier die Hinweise der Wählergruppe Sturm im Wald e.V. auf die artenschutzrechtlichen Hindernisse Gehör finden – damit der Natur- und Artenschutz in der Vulkaneifel nicht unter die (Wind)Räder kommt.