Bodenbach stimmt mit knapper Mehrheit für den größten Windpark in der VGerbandsgemeinde Kelberg

Mit einem formellen Bürgerentscheid wurden die Bodenbacher Bürger*innen am 14.03.2021 gefragt, ob sie für oder gegen den Bau einer einzelnen Windkraftanlage in der Gemarkung Bodenbach sind. Grundsätzlich ist dieses Vorgehen einer von vielen Schritten zu einem transparenten Verfahren. Aber leider zeigt auch dieses Vorgehen wieder, dass man noch weit von einer umfassenden transparenten Informationspolitik unter Einbeziehung aller durch diese Windkraftanlage betroffenen Bürger*innen entfernt ist. Nicht nur in Bodenbach, sondern auch in den von den Auswirkungen dieser Anlage betroffenen Nachbargemeinden Bauler, Bongard, Borler, Gelenberg, Meisenthal, Rothenbach und Senscheid muss deshalb ebenfalls eine Bürgerbefragung stattfinden.

 

Ergebnis: 91 Einwohner*innen (57%) waren für die Aufstellung einer Windkraftanlage in der Gemarkung Bodenbach und 68 (43%) dagegen, bei einer Wahlbeteiligung von 90%.

 

Wann erhalten die Bürger*innen weitere Informationen, die für so einen wichtigen Entscheid notwendig sind und dem Bürgermeister Thorsten Krämer und dem Ortsgemeinderat Bodenbach schon lange vorliegen? Zum Beispiel, dass die auf dem Ahrberg (537,7 Meter ü. NN) geplante Windkraftanlage eine Höhe von ca. 240 Meter haben wird und die Gesamthöhe somit bei ca. 778 Meter ü. NN liegt. Damit wäre die Windkraftanlage ca. 303 Meter höher als der Ort Bodenbach (475 Meter ü. NN) und hätte nur einen Abstand von ca. 1.200 Meter zum nächstgelegenen bebaubaren Grundstück. Zu den Häusern am Rothenbacher Berg sind es gerade mal 900 Meter, da diese im Außenbereich liegen und deshalb nur einen Vorsorgeabstand von 500 Meter statt 1.100 Meter erhalten.

 

Oder die überaus wichtige Information, dass nach der dritten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV vom 21.07.2017 Windenergieanlagen nur an solchen Standorten errichtet werden dürfen, an denen der Bau von mindestens drei Anlagen im Verbund möglich ist (Z 163 g). Nach der im Jahr 2017 eingestellten Flächennutzungsplanung (FNP) der VG Kelberg sind an dem 197 Hektar großen Waldstandort eine Anlage in der Gemarkung Bodenbach, drei in der Gemarkung Gelenberg, sechs in der Gemarkung Kelberg und somit insgesamt 10 Windkraftanlagen im räumlichen Verbund planungsrechtlich möglich! Die Bodenbacher Bürger*innen entscheiden über die Anlage in der Gemarkung Bodenbach. Der Ortsgemeinderat Bodenbach hat jedoch keinen Einfluss auf weitere Anlagen in den Gemarkungen Gelenberg und Kelberg. Das in diesen Gemarkungen keine weiteren Anlagen genehmigt und gebaut werden, kann der Bodenbacher Rat somit den Bodenbacher Bürger*innen weder versprechen noch garantieren! Deshalb sind seitdem auch bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel keine Anträge mehr für eine einzelne Windkraftanlage gestellt worden. Ganz im Gegenteil: alleine aus der VG Kelberg liegen der KV Vulkaneifel in Daun derzeit Anträge der Gemeinden Boxberg/Bongard für 6 Anlagen, Retterath/Kolverath für 4 Anlagen und Mannebach für 6 Anlagen vor.

 

Wenn es nach den Plänen der Windkraftbetreiber geht, dann würden auf dem Höhenrücken zwischen Bodenbach und Darscheid zusätzlich zu den bereits 9 vorhandenen Windkraftanlagen mindestens 24 weitere 250 Meter hohe Anlagen entstehen und davon alleine 22 Anlagen im Wald. Bereits in der 2017 eingestellten Flächennutzungsplanung der VG Kelberg war eine Anlage in Bodenbach auf dem Ahrberg aufgeführt. Weiter ging es im sogenannten „Wilden Gebirge“ mit 2 Anlagen in der Gemarkung Gelenberg. Ob hier bereits Planungen laufen und wann eine Information durch Bürgermeister Peter Burggraf an die Gelenberger Bürger*innen über einen gemeinsamen Windpark mit Bodenbach erfolgt, ist noch unklar.

 

Auf Kelberger Gebiet hatte man 6 Anlagen auf dem Höhenrücken geplant. Diese Pläne wurden nach der Gemeinderatssitzung vom 24.04.2018 mit der Beschlussfassung „Die Gemeinde Kelberg hat kein Interesse an der Errichtung von WKA in der Ortsgemeinde“ vorerst auf Eis gelegt. Fast alle Ratsmitglieder begründeten damals ihre Entscheidung damit, dass sie eigentlich für Windkraft sind, jedoch die Meinung der Kelberger Bürger*innen zur Windkraft akzeptieren, die mehrheitlich gegen Windkraft in und um Kelberg sind. Was ist jedoch nach den nächsten Kommunalwahlen 2024 wenn Kelberg von 16 Anlagen in Boxberg/Bongard, Retterath/Kolverath und Mannebach eingekesselt ist und Bodenbach, Gelenberg, Mosbruch, Ueß und Katzwinkel ihre 6 Anlagen beantragt haben? Wird dann der neue Gemeinderat sich immer noch gegen Windkraft entscheiden oder wieder die Pläne für die 6 Anlagen im „Wilden Gebirge“ aus der Schublade ziehen?

 

Die Zerstörung des Waldes, der Natur rückt immer näher an uns heran!

 

In Mosbruch wurden die Bürger*innen im Eilverfahren mit gerade mal drei Tagen Vorlauf am 11.10.2020 zu einer Bürgerbefragung eingeladen. Bei einer Wahlbeteiligung von immerhin 68,6 % waren gerade mal 56 Einwohner für die Aufstellung einer Windkraftanlage und 49 dagegen. Trotz des knappen Ergebnisses hat Bürgermeister Jürgen Gitzen und sein Gemeinderat am 17.11.2020 beschlossen, gemeindeeigene Flächen zur Errichtung einer 250 Meter hohen Windkraftanlage oberhalb von Kelberg im Kortenbüsch zur Verfügung zu stellen. Versteckt wurde dieser Beschluss im Amtsblättje übrigens unter dem Tagesordnungspunkt "Beratung Einwohnerbefragung".

 

Neben Mosbruch sind 2 weitere 250 Meter hohe Windkraftanlagen in den Gemarkungen Ueß und Katzwinkel geplant. Hier hat der Gemeinderat in Ueß mit Bürgermeister Achim Maas am 17.11.2020 und in Katzwinkel mit Bürgermeister Manfred Lenarz am 24.11.2020 ohne eine Befragung der Bürger*innen beschlossen, dass sie gemeindeeigene Flächen zur Errichtung von Windkraftanlagen zur Verfügung stellen.

 

Den Abschluss des größten geplanten Windparks im Landkreis Vulkaneifel bilden 7 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 250 Meter im sogenannten Vierländereck Ehlert-Hunnert der Gemeinden Gefell, Utzerath, Hörscheid und Darscheid in der Verbandsgemeinde Daun. Bei durchgeführten Einwohnerbefragungen stimmten 84 % der Gefeller und 65 % der Utzerather Bürger*innen gegen die Errichtung jeweils einer Windkraftanlage auf Gemeindeflächen. In Darscheid ruderte in der Sitzung vom 20.08.2020 der Gemeinderat um Bürgermeister Ulrich Johann nach einer Unterschriftensammlung mit dem Ziel eines Bürgerbegehrens zurück und somit ist der ursprüngliche einstimmige Beschluss vom 02.06.2020 für die Bereitstellung der Gemeindeflächen für 3 Windkraftanlagen vorerst hinfällig. Zwei weitere Anlagen sind in der Gemarkung Hörscheid geplant. Bis auf den Gemeinderat Gefell mit Bürgermeister Alfred Gundert bleibt das Ziel eines Windparks im Vierländereck Ehlert-Hunnert weiter auf der kommunalpolitischen Agenda der Gemeinderäte von Utzerath, Hörscheid und Darscheid.

 

Hinzu kommt, dass für die bereits 9 vorhandenen Windkraftanlagen der Gemeinden Beinhausen, Katzwinkel und Sarmersbach in den nächsten 5 Jahren ein sogenanntes Repowering ansteht. Das heißt, nachdem der 20-jährige Förderzeitraum der Anlagen ausgelaufen ist, wird nicht ein Weiterbetrieb der noch voll funktionsfähigen Anlagen in Betracht gezogen, sondern die 9 Anlagen mit einer Gesamthöhe zwischen 123,5 und 140 Meter werden durch 250 Meter hohe Windkraftanlagen mit neuem 20-jährigem Förderzeitraum ersetzt. Spätestens dann wird der Gemeinderat von Sarmersbach um Bürgermeister Dieter Treis wieder die Pläne für die 5 zusätzlichen 250 Meter hohen Anlagen im Bereich der alten Römerstraße auf den Tisch legen, gegen die bei einer durchgeführten Bürgerbefragung im Dezember 2018 noch 66 % der Sarmersbacher Bürger*innen gestimmt hatten.

 

Inklusive Repowering geht es hier also um 33 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe bis zu 250 Meter und Investitionskosten zwischen 5 und 10 Millionen Euro pro Anlage und Standort. Von den neuen Anlagen sind 22 in Deutschlands Klimaschützer Nr. 1, dem Wald geplant. Im Vergleich zu den klimaschützenden Funktionen des Waldes haben Windkraftanlagen eine eindeutig NEGATIVE CO2-Bilanz und das Vorhaben wäre nicht nur wirtschaftlich, sondern auch ökologisch ein Desaster für eine erfolgreiche Energiewende.

 

Die Bodenbacher Bürger*innen stimmen also nicht einfach mit JA oder NEIN für den Bau EINER einzelnen Windkraftanlage in der Gemarkung Bodenbach, sondern ob durch ihr Votum der Stein für den größten Windpark im Landkreis Vulkaneifel mit einem Investitionsvolumen zwischen 150 und 300 Millionen Euro ins Rollen gebracht wird. Dies kann nachher niemand mehr aufhalten und bei den Summen, um die es hier geht, will dies auch niemand mehr aufhalten. Mit einem JA würde Bodenbach definitiv Geschichte schreiben und das nicht nur in der Verbandsgemeinde Kelberg – Allerdings eine mit dramatischem Ausgang.


Mosbruch Führt Bürgerbefragung im Eilverfahren durch!

Nicht schlecht gestaunt haben am Donnerstag 08.10.2020 die Mosbrucher, als sie im Briefkasten ein Schreiben der Ortsgemeinde zum Abstimmungsverfahren zur Aufstellung einer Windkraftanlage WKA vorgefunden hatten. Dieses Verfahren wurde am Sonntag 11.10.2020 von 9:00 bis 13:00 Uhr im Gemeindehaus in Mosbruch durchgeführt.

 

Ergebnis: 56 Einwohner*innen (53%) waren für die Aufstellung einer WKA in der Gemarkung Mosbruch und 49 (47%) dagegen, bei einer Wahlbeteiligung von 68,6%.

 

Der Haken an dem ganzen Verfahren war neben der 3 Tage Frist von der Bekanntmachung bis zur Abstimmung die Festlegung, "dass mind. 75 % der wahlberechtigten Einwohner an dem Verfahren teilnehmen müssen. Ansonsten wird in einem Gemeinderatsbeschluss die Entscheidung gefällt." Da hätte sich der Gemeinderat auch den Aufwand für diese Scheinbefragung der Bürger sparen können!

 

Im Schreiben wird aufgeführt, „dass sich unser Klima rasant ändert und die Spuren anhand der Waldschäden bereits gut erkennbar sind.“ Da macht es Sinn, dass man einen 245,5 Meter hohen Windkraftgiganten mitten in einen noch gesunden Wald stellt und dafür mindestens ein Hektar Wald rodet und dauerhaft ökologisch entwertet. Dieser Hektar Wald würde laut Landesforsten Rheinland-Pfalz pro Jahr 338 t CO2 speichern. Der Flächenverbrauch für die Verbreiterung der Wirtschaftswege oder die 10 km Stromkabeltrasse bis zur Umspannanlage nach Ulmen ist dabei noch nicht berücksichtigt. Laut Windatlas RLP wird die für einen „wirtschaftlichen Betrieb“ erforderliche Windgeschwindigkeit an dem geplanten Standort im Kortenbüsch nicht erreicht! Die Mosbrucher WKA würde somit keinen positiven Beitrag zur Energiewende leisten. Im Gegenteil, wertvoller gesunder Eifelwald wird zerstört und der Natur und der Umwelt unwiederbringlicher Schaden zugefügt.

 

Zudem steht im Schreiben, dass die Mosbrucher „bei ihrer Entscheidung berücksichtigen sollen, dass Nachbargemeinden auch WKA planen.“ Ein alter Taschenspielertrick der Windkraftplaner. Auf einer Versammlung zum geplanten Windpark "Vierländereck Ehlert-Hunnert" wurde die Frage eines besorgten Gefeller Bürgers, nach dem von einer WKA erzeugten gesundheitsschädlichen Lärm, wie folgt vom Windkraftplaner beantwortet: „Das schlimmste Geräusch bei einer WKA ist das Klingeln der Euros im Beutel der Nachbargemeinde.“ Das erzählen die geschulten Herren in ihren schnieken Anzügen auch in der Nachbargemeinde und spielen somit die Gemeinden gegeneinander aus!

 

Aber planen alle Nachbargemeinden Windkraftanlagen? Der Ortsgemeinderat von Kelberg hatte sich mit 10 Zustimmungen, einer Ablehnung und 4 Enthaltungen klar gegen WKA in Kelberg und den Ortsteilen Köttelbach, Hünerbach, Zermüllen und Rothenbach ausgesprochen. Ebenfalls haben 66 % der Sarmersbacher, 84 % der Gefeller und 65 % der Utzerather Bürger in Bürgerbefragungen gegen weitere WKA auf dem Höhenrücken zwischen Daun, Kelberg und Ulmen gestimmt. Die Mosbrucher sollten die Entscheidungen der Nachbargemeinden akzeptieren und denen nicht gegen ihren Willen eine 245,5 Meter hohe WKA vor die Nase setzen. Da ist der Streit zwischen den Dörfern schon vorprogrammiert. Übrigens, eine 75 % mind. Teilnahme Klausel gab es bei keiner der hier aufgeführten Gemeinden!

 

Welche Gründe gibt es eigentlich für dieses Hau-Ruck-Verfahren? Angeblich würde der Windkraftplaner enormen Druck auf den Gemeinderat ausüben. Immerhin geht es um ca. 10 Millionen Euro Investitionsvolumen für eine 245,5 Meter hohe WKA, da kann man schon mal nervös werden. Jedoch ist die Gemeinde der Grundstückseigentümer und der Eigentümer bestimmt was, wann und wie auf seinem Grundstück gebaut wird und nicht umgekehrt der Windkraftplaner. Hier hat man im Mosbrucher Gemeinderat offensichtlich etwas falsch verstanden.

 

Der 245,5 Meter hohe Gigant ist oberhalb von Kelberg in Richtung Ulmen im Kortenbüsch (600 Meter ü. NN) geplant und die Gesamthöhe würde somit bei 845,5 Meter ü. NN liegen. Damit wäre die WKA 170,5 Meter höher als der Hochkelberg (675 Meter ü. NN), 168,5 Meter höher als die Nürburg (677 Meter ü. NN) und noch 98,5 Meter höher als die Hohe Acht (747 Meter ü. NN), die 3 höchsten Berge der Hocheifel. Die WKA hat 1.200 Meter Abstand zu Köttelbach, 1.300 Meter Abstand zu Kelberg (480 Meter ü. NN) und 1.500 Meter Abstand zu Mosbruch (490 Meter ü. NN) und würde die Gemeinden Mosbruch mit 355,5 Meter und Kelberg mit 365,5 Meter überragen. Zum Vergleich, die vorhandenen 9 Anlagen in Beinhausen, Sarmersbach und Katzwinkel haben eine Gesamthöhe zwischen 120 bis 140 Meter und sind somit nur halb so hoch wie die geplante Mosbrucher WKA.

 

Lieber Gemeinderat der Ortsgemeinde Mosbruch, jetzt liegt es an Euch. Fast die Hälfte der Mosbrucher Einwohner ist gegen die Aufstellung einer WKA und die Nachbargemeinden, die von dieser WKA am meisten betroffen sind, auch. Unsere Zukunft ist ein friedvolles Miteinander zum Gemeinwohl aller.

 

Deshalb: Keine Alleingänge einzelner Dörfer auf Kosten der Mitbürger und Nachbargemeinden! 

 

Die Fotomontagen sind aus den Gutachten des in 2017 eingestellten FNP-Verfahrens der VG Kelberg, in denen „nur“ 200 Meter hohe WKA abgebildet sind!


RAUMORDNUNGSVERFAHREN FÜR DIE ERRICHTUNG VON 8 BIS ZU 241 METER HOHEN WINDINDUSTRIEANLAGEN IN DER VG ADENAU ABGESCHLOSSEN!

Am 08.05.2020 wurde in den Mitteilungsblättern der VG Adenau und VG Kelberg veröffentlicht, dass die SGD Nord die Raumordnungsverfahren (ROV) für 4 Windenergieanlagen (WEA) im Windpark Reifferscheid und 4 WEA im Windpark Struth (Bauler, Pomster) abgeschlossen hat. Laut dem raumordnerischen Entscheid stehen der Errichtung von 8 bis zu 241 Meter hohen WEA raumordnerische Ziele und andere raumbedeutsame Maßnahmen nicht entgegen. Als nächstes kann jetzt die Stromflut Hocheifel GmbH aus Leimbach das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren (BImSchV) bei der Kreisverwaltung Ahrweiler beantragen.

 

Alle 8 WEA sind auf bewaldeten Eifelhöhen im Landschaftsschutzgebiet Rhein-Ahr-Eifel, im 10 km Umkreis zum Kulturdenkmal Nürburg und im Vogelschutzgebiet Ahrgebirge geplant, das mit einer Ausdehnung von 33.000 Hektar das größte Vogelschutzgebiet in Rheinland-Pfalz ist. Pro WEA wird mindestens ein Hektar Wald gerodet und dauerhaft ökologisch entwertet. Nach den Angaben von Landesforsten speichern die Wälder in Rheinland-Pfalz pro Jahr und Hektar 338 t CO2. Für die beiden Windparks müssen somit ca. 80.000 m² bzw. 8 Hektar Wald gerodet werden, der 2.704 t CO2 pro Jahr speichert.

 

Zudem wird laut Windatlas RLP die für einen „wirtschaftlichen Betrieb“ erforderliche Windgeschwindigkeit von 6,2-6,4 m/sec. in 140 Meter Höhe auch für Schwachwindanlagen an diesen beiden Standorten nicht erreicht! Wie im Windpark Kürrenberg bei Mayen werden die WEA an 60 bis 70 Tagen im Jahr stillstehen und keinen Strom erzeugen. Die Auswertung der Daten der Bundesnetzagentur zeigt, dass an diesen Tagen nicht nur in der Eifel kein Wind weht, sondern Windflauten aufgrund von Großwetterlagen deutschlandweit auftreten.

Mit dem Ausbau von WEA wird in der Öffentlichkeit oft der Eindruck erweckt, wir kämen dem Atom- und Kohleausstieg und damit den Energiewende-Zielen näher. Tatsächlich ist der hiesige Ausstieg nur möglich, weil unsere Nachbarländer uns mit Lieferungen aus Kernenergie von maroden belgischen und französischen Pannenreaktoren (Tihange, Doel, Cattenom und Fessenheim) vor dem Blackout bewahren. Faktisch bringen die hiesigen Anlagen bei systemischer Betrachtung überhaupt keine CO2-Einsparung, tragen also nicht einmal symbolisch zum Klimaschutz bei.

FAKT IST: DIESE BEIDEN WINDPARKS LEISTEN KEINEN POSITIVEN BEITRAG ZUR ENERGIEWENDE UND DER ERZEUGTE STROM IST ALLES ANDERE ALS GRÜN. IM GEGENTEIL, WERTVOLLER EIFELWALD WIRD ZERSTÖRT UND SOMIT DER NATUR UND DER UMWELT UNWIEDERBRINGLICHER SCHADEN ZUGEFÜGT.

Wer glaubt, er könnte mit den beiden Windparks die leeren Kassen der Gemeinden füllen, der hat bei seiner Kalkulation die Immobilienwertverluste (laut Zeitschrift Haus & Grund bis zu 23%), Verluste aus Jagdpachteinnahmen, Versicherungen, Pflege, Mulchen, Winterdienst, Rückbaukosten usw. nicht eingeplant. Bei den beiden Windparks geht es um ca. 40 bis 60 Millionen Euro Investitionsvolumen. Den Kuchen teilen Banken, Anlagenhersteller, Baufirmen, Wartungsfirmen, Projektierer, Gutachter und Windparkbetreiber unter sich auf. Bezahlen dürfen dies alle Stromverbraucher über die EEG-Umlage und die Anwohner zusätzlich noch mit Enteignung, ihrer Gesundheit und der Zerstörung Ihrer Heimat.

 

Die bis zu 241 Meter hohen WEA haben die folgenden Abstände zu den umliegenden Gemeinden:

  • 1.055 m Reifferscheid
  • 1.228 m Rodder
  • 1.347 m Fuchshofen
  • 1.212 m Bauler
  • 1.338 m Wiesemscheid
  • 1.442 m Pomster

Jetzt werden wieder einige sagen, die beiden Windparks geht nur die demokratisch gewählten Bürgermeister und Gemeinderatsmitglieder aus Bauler, Pomster und Reifferscheid was an. NEIN, die Zerstörung der Natur und unserer einzigartigen Eifellandschaft unter dem Deckmantel Klimaschutz und Energiewende geht uns ALLE was an.

 

„Alternative Energiegewinnung ist unsinnig, wenn sie genau das zerstört, was sie eigentlich bewahren will: Die Natur“

Reinhold Messner

 

Sprechen Sie die Bürgermeister und Gemeinderatsmitglieder auf Ihre Sorgen und Befürchtungen an und zeigen Sie den gewählten Vertretern, dass die Mehrheit der Bevölkerung dies kritisch sieht und Windindustrieanlagen auf bewaldeten Eifelhöhen missbilligt.


Offenlage von 18 BIS ZU 230 METER HOHEN WINDKRAFT-GIGANTEN in den Gemarkungen Mannebach, RETTERATH/KOLVERATH und Nachtsheim/Luxem

Die Fa. PROKON hat 10 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 200 m nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt: 6 in der Gemarkung Mannebach, sowie 4 in der Gemarkung Retterath/Kolverath, davon insgesamt 8 im Wald!

 

Was hier geschehen soll, wird das Landschaftsbild und die Lebenssituation der Menschen unserer Region UNUMKEHRBAR verändern!

 

Beide Windparks sollen inmitten des UNESCO Natur- und Global Geoparks Vulkaneifel und des Landschaftsschutzgebiets Kelberg gebaut werden. Wissentlich werden so die für dieses Gebiet einst festgeschriebenen Ziele aufgegeben: einen ausgewogenen Naturhaushalt herzustellen, die Eigenheit und Schönheit des Landschaftsbildes zu bewahren und zu pflegen, den Erholungswert nachhaltig zu sichern! Speziell das Gebiet Oberes Elztal ist darüber hinaus ein besonders schützenswertes Ökosystem mit klaren Quellbächen, Auenwiesen und seltenen Amphibien!

 

Die geplanten Windkraftanlagen Retterath/Kolverath liegen in einem Waldgebiet, das unmittelbar an den CenterParcs-Park Eifel grenzt, der einen äußerst wichtigen Wirtschaftsfaktor für die gesamte Region darstellt. Zudem wird ein aufwändig ausgestattetes Kinderwanderland, in dem Familien aus der Umgebung und zahlreiche Ferienhausgäste naturnahe Erholung finden, zerstört. Wir haben auf outdooractive einen Rundwanderweg im Windpark Mannebach und einen im Windpark Retterath/Kolverath entlang der geplanten Windkraftanlagen erstellt. Machen Sie sich vor Ort ein Bild von der Eigenheit und Schönheit unserer Natur! Die Wanderwege finden Sie unter Wanderwege


Vielen Dank an Peter Wohlleben für seine klaren Worte zum Thema Windkraft im Wald und dass wir seine Videos auf unserer Internetseite verlinken dürfen. Weitere Videos von Peter Wohlleben zu dem Thema gibt es unter Downloads.

 

Vom 18.12.2020 bis 15.01.2021 können die Planungen für die vorgesehenen Windparks der Ortsgemeinden Mannebach und Retterath/Kolverath im Rathaus Kelberg oder in der Kreisverwaltung Daun von allen Bürger*innen eingesehen werden. Online sind die Unterlagen abrufbar unter: https://www.vulkaneifel.de/downloads/WKA_Mannebach.zip (Passwort: WKA_Mannebach2020) und https://www.vulkaneifel.de/downloads/WKA_Retterath-Kolverath.zip (Passwort: WKA_Retterath-Kolverath2020)

 

Dies ist die letzte und einzige Möglichkeit für die Bürger*innen, sich zu informieren, eigene Stellungnahmen zu den Planungen abzugeben und sich zu einer für die Zukunft der Region entscheidenden Weichenstellung zu äußern! Deshalb appellieren wir eindringlich an alle Bürger*innen, von ihrem Einsichts- und Einspruchsrecht Gebrauch zu machen und ihre persönlichen Stellungnahmen bis spätestens zum 28.01.2021 bei der Kreisverwaltung Daun oder der Verbandsgemeinde Kelberg einzureichen.

Download
Musterstellungnahme zur Offenlage in den Gemarkungen Mannebach und Retterath/Kolverath
Musterstellungnahme.docx
Microsoft Word Dokument 39.3 KB
Download
Flyer zur Offenlage in den Gemarkungen Mannebach, Retterath/Kolverath und Nachtsheim/Luxem
Flyer.pdf
Adobe Acrobat Dokument 986.9 KB

Selbstverständlich kann die Musterstellungnahme auch für die Offenlage in Nachtsheim/Luxem (bis spätestens zum 20.02.2021 schriftlich oder elektronisch bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz) abgewandelt oder Passagen gestrichen und auf Ihre ganz persönliche Situation bezogen verändert und ergänzt werden. Dies ist sogar wünschenswert, genau wie das individuelle Hinzufügen oder Einbringen weiterer Argumente.

Die Firma Windpark Luxem GmbH, ein Tochterunternehmen der DunoAir mit Sitz in Osterbeek (Niederlande), hat 8 Windkraftanlagen nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz beantragt: 4 in der Gemarkung Nachtsheim, sowie 4 in der Gemarkung Luxem, davon insgesamt 5 im Wald! Die 8 Windkraftanlagen sollen auf den Hochplateaus westlich und östlich des Wiesbachtals auf einer Höhe von ca. 410 m bis 510 m über NN errichtet werden. Es ist beabsichtigt 5 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 229 m und 3 Windkraftanlagen von 199 m sowie einer Nennleistung von 3,5 MW zu errichten und zu betreiben.

 

Kein Beitrag zum Klimaschutz!

 

Ein solch massiver Eingriff in die Natur wird von den Planern und Betreibern damit gerechtfertigt, dass Windkraftanlagen einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz leisten. Davon kann jedoch keine Rede sein, wenn dafür einer unserer wichtigsten Verbündeten gegen die Klimakatastrophe geopfert und vernichtet wird – der Wald! Wir haben auf outdooractive einen Rundwanderweg im Windpark Nachtsheim/Luxem entlang der geplanten Windkraftanlagen erstellt. Machen Sie sich vor Ort ein Bild von der Eigenheit und Schönheit unserer Natur! Die Wanderwege finden Sie unter Wanderwege

 

Die Antragsunterlagen sind im UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz unter dem Link https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=7A4BEDD6-9019-4B78-A724-F10ED9100380&plugid=/ingrid-group:ige-iplug-rp&docid=7A4BEDD6-9019-4B78-A724-F10ED9100380 zugänglich. Jeder kann bis spätestens 20.02.2021 schriftlich oder elektronisch (info@kvmyk.de) Einwendungen bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz erheben.

 

FAZIT: Die Umsetzung der vorgesehenen Planung ist NICHT zu verantworten! Wir rufen deshalb alle Bürger*innen auf, sich zu informieren und Einspruch zu erheben !

 

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.


GEFELLER und utzerather BÜRGER STIMMEN GEGEN WINDPARK "Vierländereck Ehlert-Hunnert"!

Die Ortsgemeinde Gefell befasst sich seit längerer Zeit mit dem Bau eines Windparks bei Hörscheid, Darscheid, Gefell und Utzerath. Mittels einer Einwohnerbefragung bezüglich der Planung der Windkraftanlagen wurde nun in Gefell ein Stimmungsbild eingeholt. An der Umfrage haben 80 Prozent der stimmberechtigten Einwohner teilgenommen. Von den Befragten haben sich 16 Prozent dafür ausgesprochen, dass die Gemeinde Gefell Grundstücke für die Errichtung einer Windkraftanlage zur Verfügung stellen soll. Gegen den Bau solcher Anlagen auf Gemeindeflächen votierten wiederum 84 Prozent der Befragten.

 

Auch in den anderen Ortschaften kommt Gegenwind auf: Das ohnehin knappe Abstimmungsergebnis im Utzerather Gemeinderat (man spricht von 4 zu 3 pro) steht nach einer Bürgerbefragung unter massivem Druck. 65 Prozent der Utzerather Bürger votierten gegen weitere Anlagen. In Darscheid ruderte in seiner jüngsten Sitzung der Gemeinderat nach einer Unterschriftensammlung mit dem Ziel eines Bürgerbegehrens mit 8 zu 1 Stimmen sowie einer Enthaltung zurück. Somit ist der ursprüngliche einstimmige Beschluss pro Windkraft hinfällig. Nun sollen erst die Bürger befragt werden, doch das Ziel eines Windparks bleibt weiter auf der kommunalpolitischen Agenda.

 

Insgesamt planen die Ortsgemeinden Mosbruch, Ueß, Katzwinkel, Gefell, Utzerath, Hörscheid und Darscheid zwischen Kelberg, Ulmen und Daun zu den bereits 9 bis zu 140 Meter hohen vorhandenen Windkraftanlagen (grün) weitere 10 bis zu 250 Meter hohe Giganten (orange).



Klimaschutzkonzept für die VERBANDSGEMEINDE KELBERG

In der Verbandsgemeinderatssitzung der VG Kelberg wurden uns am 26.09.2019 drei Anträge zur Ausweisung von Sondergebieten für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der VG Kelberg vorgelegt. Derzeit gibt es im Flächennutzungsplan der VG Kelberg keine ausgewiesenen Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Für die folgenden drei Flächen wurden Anträge eingereicht:

  1. Antrag Ortsgemeinde Retterath, 1 Hektar Fläche auf dem ehemaligen Sportplatz und zugehörigem Parkplatz in Salcherath.
  2. Antrag Ortsgemeinde Höchstberg, ca. 1,5 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche neben dem Gewerbegebiet und in der Nähe der A48.
  3. Antrag Ortsgemeinde Bereborn, 12 Hektar (bzw. 120.000 m² oder 120 Baugrundstücke a 1.000 m²!!!) landwirtschaftlich genutzte Fläche am Fuß des Hochkelberg und im Quellgebiet des Elzbachs.

Wir, die Wählergruppe Sturm im Wald e.V., hatten bereits am 10.09.2019 im Ausschuss "Bauen, Planen, Umwelt" ein schlüssiges Gesamtkonzept beantragt. Diesem Antrag wurde bis auf eine Enthaltung mehrheitlich zugestimmt. Martin Krämer von der Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH hatte daraufhin am 26.09.2019 den Verbandsgemeinderat über die Möglichkeiten der konzeptionellen Befassung mit der Thematik Klimaschutzkonzept informiert. Über das EU LIFE-IP Projekt Zenapa® besteht die Möglichkeit eine regionale Klimaschutzstrategie mit Maßnahmen zu erstellen, in der die konkurrierenden Interessen zwischen Klimaschutzmaßnahmen sowie Natur- und Umweltverträglichkeit berücksichtigt werden.

 

78 Prozent des Strombedarfs im Landkreis Vulkaneifel wird mittlerweile von erneuerbaren Energien abgedeckt. Laut dem Klimaprojekt Zenapa® haben wir z.B. auf den Dächern im Landkreis Vulkaneifel noch genügend Potential, um die fehlenden 22 Prozent über Photovoltaik zu decken. Auf den verbandsgemeindeeigenen Gebäuden in der VG Kelberg gibt es bis jetzt nur PV-Anlagen auf dem Feuerwehrhaus und der Grundschule in Uersfeld. 

 

Im Anschluss wurde sachlich über die drei Anträge zur Ausweisung von Sondergebieten für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der VG Kelberg beraten. Weil auf den Dächern in der VG Kelberg noch genügend Potential für Photovoltaikanlagen ist und auf Verbandsgemeindeebene kein schlüssiges Gesamtkonzept vorliegt, hat die Wählergruppe Sturm im Wald e.V. vorerst als einzige Fraktion gegen die Umwidmung der 145.000 m², überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen, in drei Sondergebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen gestimmt.

 

Am 24.10.2019 hat der Ausschuss "Bauen, Planen, Umwelt" beschlossen, dem Verbandsgemeinderat Kelberg die Durchführung einer sogenannten "Fokusberatung Klimaschutz" zu empfehlen. Darüber wurde in der Verbandsgemeinderat Sitzung am 19.12.2019 beraten und die Durchführung der "Fokusberatung Klimaschutz" einstimmig beschlossen.

 

Auch im Gemeinderat Kelberg wurde sich am 24.09.2019 auf Wunsch der Wählergruppe Sturm im Wald e.V. ausgiebig mit den Themen Zenapa® und intigrierte Quartierskonzepte in der Vulkaneifel befasst. Hier zeigten alle Ratsmitglieder großes Interesse daran, dass Thema weiter zu verfolgen. In der Sitzung des Ortsgemeinderates von Kelberg am 29.10.2019 wurde von Martin Krämer von der Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH Integrierte Quartierkonzepte für die OG-Kelberg und die Teilnahme an Zenapa® vorgestellt. Bei diesem Konzept geht es um geförderte Klimaschutzprojekte des EU Förderprogramms für Umwelt, Naturschutz und Klimapolitik. Herr Krämer informiert umfassend über verschiedene Förderprogramme z.B. zur Errichtung von Photovoltaik- und Speicheranlagen, Nahwärmeanlagen, Nahwärmenetze, Dämmmaßnahmen, LED-Leuchtmittel, E-Fahrzeugen und Ladestationen und nachhaltiger Landnutzung in Ortsgemeinden.


Das Biotütenmodell - Missbrauch der Gemeinden oder Verstoß gegen Grundsätze der Gemeindehaushaltsfinanzierung

Die Wählergruppe Sturm im Wald e.V. setzt sich für den Klima-, Natur- und Umweltschutz in der Vulkaneifel ein und unsere 4 Ratsmitglieder hatten deshalb vorab zur Sitzung des Ortsgemeinderates von Kelberg am 28.01.2020 zum TOP 8 Biomüllentsorgung die folgenden Vorschläge als Diskussionsgrundlage zur Beratung und ggf. Abstimmung eingereicht:

 

Der Gemeinderat

·         empfiehlt dem Landkreis und der ART eine schnellstmögliche (Wieder-)einführung der flächendeckenden Biotonne mit Freistellungsmöglichkeiten für Eigenkompostierer im Landkreis Vulkaneifel

·         befristet die Aufstellgenehmigung der Sammelcontainer vorbehaltlich der nachfolgenden Punkte zunächst bis zum 31.12.2020

·         koppelt die erteilte Aufstellgenehmigung an eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Bereitstellung und Unterhaltung der Sammelcontainerstandplätze

·         forderte die Abstimmung einer eindeutigen Rechtsgrundlage hinsichtlich Haftung, Vandalismus, Winterdienst, Gefäßreinigung und illegaler Ablagerungen

 

Sollten die entsprechenden Forderungen seitens der ART umgesetzt werden, stimmt der Gemeinderat der weiteren Aufstellung der 8 Container an den 4 festgelegten Standorten, übergangsweise bis zur genannten Befristung zu. Zusätzlich wird ein 5. Standort mit 2 Containern an der Regina-Protmann-Straße/Fronfeld festgelegt.

 

Zu den in den öffentlichen Bekanntmachungen unter TOP 8 aufgeführten Fakten / Zuständigkeiten möchten wir uns noch wie folgt äußern: 

Ein Gemeinderat hat die Interessen der Gemeinden zu vertreten. Diese wurde ohne unmittelbare Beteiligung und ungefragt in das System der Biotüte eingebunden und muss nun als Erfüllungsgehilfe dem Zweckverband A.R.T. dienen. Ohne die Unterstützung der Gemeinden funktioniert das System nicht.

 

Dazu wendet der Ortsbürgermeister im Rahmen seines ehrenamtlichen Engagement Arbeitszeit auf, die an anderer Stelle fehlt, die Gemeinde unterstützt mit Arbeitszeit der Gemeindearbeiter, stellt Flächen zur Verfügung und unterhält diese, der Individualverkehr und damit die Belastung für die Bewohner und Straßen bzw. der Infrastruktur sind angestiegen. Das Standorte nur auf dem Weg zur Arbeit, Einkaufen o.ä. genutzt werden, ist in diesem Zusammenhang hier reine Spekulation. Dies ist ein Wunschdenken des Zweckverbandes.

 

Der Aufwand der Abfallwirtschaft soll vollständig über Gebühren gedeckt werden (Kostendeckungsgebot). Nach Einschätzung der BI "JA zur Biotonne für die Region ART Trier!" erbringen die Ortsgemeinden und Städte "freiwillige Leistungen" mit einem geldwerten Vorteil für den ZV A.R.T. in einer Größenordnung von über 1 Mio. € bezogen auf den Gesamtzweckverband bzw. auf über 100.000 € bezogen auf den Vulkaneifelkreis. Eine Tatsache mit maßgeblicher Kostenrelevanz im Rahmen der Gesamtwirtschaftlichkeitsbetrachtung der Systemwahl.

 

Werden die Kosten für diese "freiwillige Leistungen" durch die Gemeinde erbracht, dann ist die Gemeinde angehalten, Einnahmequellen, wie z.B. die Erhöhung von Steuersätzen, und Ausgaben, wie z.B. freiwillige Leistungen zur Vereinsförderung, auszuschöpfen bzw. zu streichen.

 

Dies sind alles Gründe, warum eine Gemeinde ein unmittelbares Interesse, eine direkte Betroffenheit und damit auch Zuständigkeit obliegt. Somit ist es durchaus legitim und auch angebracht, dass ein Gemeinderat im Interesse der Bürger und der eigenen Gemeinde entsprechende Empfehlungen aussprechen kann. 


ERGEBT EUCH, IHR SEID UMZINGELT!!!

Heute berichten wir über die vier geplanten Windparks der Gemeinden Arbach, Boos, Kolverath, Mannebach, Münk, Oberelz und Retterath. Im Umkreis von nur 3 km sollen hier um den Eifelort Mannebach 22 Windindustrieanlagen im Wald entstehen.

 

Die mindestens 200 Meter hohen Anlagen haben die folgenden Abstände zu den umliegenden Orten: 

  • 900 m Kirche St. Remigius Retterath
  • 1.000 m Arbach, Boos, Kolverath, Oberelz, Reimerath und Salcherath
  • 1.100 m Hünerbach, Lirstal, Mannebach, Retterath und Uersfeld
  • 1.400 m Center Parcs Park Eifel und Münk
  • 1.500 m Bereborn und Sassen 

19 der 22 Anlagen sind im Wald geplant. Pro Windenergieanlage wird mindestens ein Hektar Wald gerodet und dauerhaft ökologisch entwertet. Nach den Angaben von Landesforsten speichern die Wälder in Rheinland-Pfalz pro Jahr und Hektar 338 t CO2. Für die 4 Windparks müssen somit ca. 190.000 m² bzw. 19 Hektar Wald gerodet werden, der 6.422 t CO2 pro Jahr speichert. Dabei könnten und sollten wir in Deutschland zusätzlich 3,18 Millionen Hektar Wald pflanzen, um unseren Anteil daran zu leisten, den Klimawandel aufzuhalten.

 

In diesem Gebiet lebt ein Schwarzstorch Brutpaar. Diese an sich standorttreue Brutvogelart hat in den letzten Jahren mehrmals störungsbedingt den Nistplatz gewechselt (bis 2012 Mannebach, 2013 – 2015 Oberelz, 2016 – 2017 Boos, 2018 Nachtsheim und 2019 wieder in Oberelz). Was muss hier noch passieren bevor unsere Naturschutzbehörden bei den Kreisen und der SGD-Nord endlich diesen Störungstatbestand (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) strafrechtlich verfolgen lassen und auf die Einhaltung des im „Helgoländer Papier“ aufgeführten Tabubereich von 3.000 m für besetzte Schwarzstorch Horste und die Karenzzeit von 5 Jahren nach Ausbleiben einer Nestnutzung von den Projektierern fordern? 

 

Zudem wird laut Windatlas RLP die für einen „wirtschaftlichen Betrieb“ erforderliche Windgeschwindigkeit von 6,2-6,4 m/sec. in 140 Meter Höhe auch für Schwachwindanlagen an diesen 4 Standorten nicht erreicht! 

 

Hatte die VG Kelberg die Fläche Kolverath/Retterath noch in der Flächennutzungsplanung aus Rücksicht zum Center Parcs Park Eifel rausgenommen, so interessiert es heute keinen mehr, dass einer der größten Arbeitgeber und Steuerzahler der Region schließen wird, wenn diese Pläne umgesetzt werden.  


Windpark Barweiler/Bauler/Pomster (4 WEA), Windparkanlage Wiesemscheid (3 WEA) und Windpark Nürburgring (Nürburg 2 WEA)

Mitten in der schönen Hocheifel sind auf einer Länge von nur 6 km 3 Windparks mit insgesamt 9 bis zu 240 Meter hohen Windindustrieanlagen geplant. Die Anlagen haben den folgenden Abstand zu den umliegenden Gemeinden: Wiesemscheid 1,1 km, Bauler 1,2 km, Müllenbach 1,2 km, Nürburg 1,2 km, Quiddelbach 1,3 km, Kottenborn 1,3 km, Pomster 1,4 km und Barweiler 1,9 km.

 

Alle 9 Anlagen liegen im Vogelschutzgebiet Ahrgebirge, im Landschaftsschutzgebiet Rhein-Ahr-Eifel und im 10 km Umkreis zum Kulturdenkmal Nürburg.

 

Zudem sind alle 9 Anlagen im Wald geplant. Pro Windenergieanlage wird mindestens ein Hektar Wald gerodet und dauerhaft ökologisch entwertet. Nach den Angaben von Landesforsten speichern die Wälder in Rheinland-Pfalz pro Jahr und Hektar 338 t CO2. Für die 3 Windparks müssen somit ca. 90.000 m² bzw. 9 Hektar Wald gerodet werden, der 3.042 t CO2 pro Jahr speichert. Dabei könnten und sollten wir in Deutschland zusätzlich 3,18 Millionen Hektar Wald pflanzen, um unseren Anteil daran zu leisten, den Klimawandel aufzuhalten.

 

Laut Windatlas RLP wird die für einen „wirtschaftlichen Betrieb“ erforderliche Windgeschwindigkeit von 6,2-6,4 m/sec. in 140 Meter Höhe auch für Schwachwindanlagen an diesen 3 Standorten nicht erreicht!