Jeder, dessen Belange durch die Errichtung der 10 Windkraftanlagen in den Gemarkungen Mannebach und Retterath/Kolverath berührt werden, kann bis spätestens zum 28.01.2021 schriftlich bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun oder der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg Einwendungen vorbringen.
Selbstverständlich kann die Musterstellungnahme auch für die Offenlage der 5 Windkraftanlagen in Strotzbüsch (bis spätestens zum 03.03.2023 schriftlich oder elektronisch an info@vulkaneifel.de bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel) abgewandelt oder Passagen gestrichen und auf Ihre ganz persönliche Situation bezogen verändert und ergänzt werden. Dies ist sogar wünschenswert, genau wie das individuelle Hinzufügen oder Einbringen weiterer Argumente.