Jeder, dessen Belange durch die Errichtung der 8 WEA berührt werden, kann bis spätestens 20.02.2021 schriftlich oder elektronisch Einwendungen bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz erheben. Im DOWNLOADS Bereich bieten wir eine Musterstellungnahme zum Download an. Selbstverständlich kann die Musterstellungnahme auch für die Offenlage in Nachtsheim/Luxem abgewandelt oder Passagen gestrichen und auf Ihre ganz persönliche Situation bezogen verändert und ergänzt werden.