Windpark Herschbroich Projektierer STAWAG (5 WEA)

  • Projektstatus: Die unteren südlichen beiden Windkraftanlagen/Windenergieanlagen (WEA) (Gesamthöhe 200 Meter) sind auf Flächen der Gemeinde Herschbroich, die Mittlere WEA auf der Fläche der Nürburgring GmbH (Gesamthöhe 241 Meter) und die beiden oberen nördlichen WEA auf Flächen von Landesforsten Rheinlandpfalz (Gesamthöhe 241 Meter) geplant.
  • Projektstatus laut Kreisverwaltung Ahrweiler: 
  • Raumordnung: Im November 2019 hat eine Antragskonferenz bei der SGD Nord zur Durchführung eines raumordnerischen Prüfverfahrens stattgefunden. Mit dem Ergebnis, dass der Projektierer noch Unterlagen nachreichen muss.
  • Immissionsschutz: Im Juni 2016 gemeinsames Gespräch mit der Landesplanung und der untere Naturschutzbehörde (UNB) zur Methodik der Kartierung von Fledermäusen und Avifauna. Hierbei ergab sich, dass die bisherigen Untersuchungen zu einer Reduzierung der Anlagenzahl (ursprünglich 10 nunmehr maximal 6 Anlagen) geführt haben.
  • Gesundheit: Die WEA haben den folgenden Abstand zu den umliegenden Gemeinden. Döttingen 1.100 Meter, Herresbach 1.100 Meter, Hochacht 1.300 Meter und Herschbroich 2.100 Meter.
  • Landschaftsschutz: Der Windpark liegt komplett im Landschaftsschutzgebiet Rhein-Ahr-Eifel und im 10 km Umkreis zum Kulturdenkmal Nürburg. Windenergieanlagen verunstalten im Bereich der Hohen Acht und der Nürburg (Eifel) das Landschaftsbild und sind deshalb unzulässig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (Urteil vom 18.05.2006 - 1 A 11398/04.OVG und 1 A 11453/04.OVG). Der Kläger beabsichtigte, im Gebiet der Hohen Acht und der Nürburg je eine Windenergieanlage zu errichten. Die nach Ablehnung der Genehmigungen erhobenen Klagen wies bereits das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun diese Entscheidungen. Da Windenergieanlagen nach dem Baugesetzbuch vorrangig im unbebauten Außenbereich errichtet werden dürften, seien sie in „normalen” Mittelgebirgslandschaften regelmäßig zulässig. Unzulässig seien solche Anlagen wegen einer Verunstaltung des Landschaftsbildes ausnahmsweise jedoch dann, wenn sie in einer besonders schutzwürdigen Umgebung errichtet werden sollten. Um ein solches Gebiet handele es sich bei dem Bereich rund um die Hohe Acht und die Nürburg. Wie die vom Gericht durchgeführte Ortsbesichtigung ergeben habe, hebe sich dieser Teil der Eifellandschaft deutlich von anderen Mittelgebirgslagen ab. Er sei von einer besonderen landschaftlichen Schönheit geprägt und noch nicht durch optisch hervortretende technische Bauwerke beeinträchtigt. Die große Bedeutung dieser Landschaft ergebe sich insbesondere daraus, dass die Hohe Acht der höchste Berg der Eifel sei und die mit der Nürburg bebaute Kuppe weithin sichtbar das Landschaftsbild präge. Demgegenüber belasteten weder der in der Nähe gelegene Nürburgring noch technische Einrichtungen, wie etwa Stromleitungen und Sendetürme, das landschaftliche Erscheinungsbild.
  • Naturschutz: Für 5 WEA, Kranstellflächen, Kabeltrassen und Zuwegungen müssen min. 50.000 m² Wald gerodet werden.
  • Artenschutz: Der Windpark liegt komplett im Vogelschutzgebiet Ahrgebirge. Die 5 WEA liegen im 1,5 km Schutzradius von min. einem Rotmilan Horst und im 3 km Schutzradius von min. einem Schwarzstorch Horst.
  • Wirtschaftlichkeit: Laut Windatlas RLP wird die für einen „wirtschaftlichen Betrieb“ erforderliche Windgeschwindigkeit von 6,2-6,4 m/sec. in 140 Meter Höhe auch für Schwachwindanlagen für 4 WEA nicht erreicht!
  • Bürgerbeteiligung: Nach den uns vorliegenden Informationen hat zu dem aktuellen Zulassungsverfahren weder eine detaillierte Informationsveranstaltung noch eine anonyme Bürgerbefragung/Einwohnerbefragung oder Bürgerentscheid stattgefunden.