Projektstatus:Raumordnungsverfahren (ROV) für 2
Windkraftanlagen/Windenergieanlagen (WEA) mit 217 Meter Gesamthöhe beantragt. Mit Schreiben vom 17.01.2022 hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD), Koblenz der
Ortsgemeindeverwaltung Nürburg mitgeteilt, dass die geplante Errichtung von zwei Windenergieanlagen nicht mit dem Raumordnungsziel 49 des Regionalen Raumordnungsplanes (RROP)
Mittelrhein-Westerwald vereinbar ist. Durch das Vorhaben ist mit einer erheblichen optischen Beeinträchtigung der Nürburg als dominierende landschaftsprägende Gesamtanlage mit erheblicher
Fernwirkung zu rechnen, die es laut Ziel 49 zu vermeiden gilt. Daher kann das Vorhaben nur auf Grundlage einer Zielabweichung raumordnerisch zugelassen werden. Auf Grundlage des § 10 (6) des
Landesplanungsgesetzes kann die obere Landesplanungsbehörde die Abweichung von einem Ziel des RROP zulassen, wenn diese aufgrund veränderter Tatsachen oder Erkenntnissen unter
raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und der RROP in seinen Grundzügen nicht berührt wird. Ein dementsprechender Zielabweichungsantrag hat die Ortsgemeinde Nürburg mit Schreiben
vom 10.03.2022 bei der SGD Nord eingereicht. Nach Prüfung und Auswertung der vorgelegten Unterlagen hat die SGD mit Schreiben vom 07.11.2022 die beantragte Zielabweichung zugelassen. Sobald
der Projektierer Juwi bzw. die Ortsgemeinde Nürburg die für die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) erforderlichen Antragsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau einreicht,
wird die Verwaltung vorab die Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme bei der Kreisverwaltung Ahrweiler beantragen.
Raumordnung: Die Ortsgemeinde Nürburg hat im Oktober 2018 einen Antrag auf Durchführung einer
vereinfachten raumordnerischen Prüfung bei der SGD Nord eingereicht. Nach Vorlage von ergänzenden Unterlagen wurde das Verfahren im März 2021 eingeleitet jedoch im Januar 2022 wieder
ausgesetzt. Das ROV wurde für die Dauer der Durchführung des Zielabweichungsverfahrens unterbrochen. Das Zielabweichungsverfahren wurde positiv abgeschlossen.
Immissionsschutz: Vorstellung des Projekts im April 2019. Der Antrag auf Verfahren wurde für 1. HJ 2022
angekündigt.
Gesundheit:Die WEA haben den folgenden Abstand zu den umliegenden Gemeinden. Nürburg 1.100 Meter, Quiddelbach 1.300
Meter und Müllenbach 1.500 Meter.
Landschaftsschutz:Der Windpark liegt komplett im
Landschaftsschutzgebiet Rhein-Ahr-Eifel und im 10 km Umkreis zum Kulturdenkmal Nürburg. Die Anlagen würden den Ort Nürburg mit 255,8 Meter und den Bergfried der Nürburg (696,5 Meter
ü. NN) noch mit 98,3 Meter überragen.
Naturschutz: Für beide WEA, Kranstellflächen, Kabeltrassen und Zuwegungen müssen min. 20.000 m²
Wald gerodet werden.
Artenschutz: Die 2 WEA liegen im 1,5 km Schutzradius von min. einem Rotmilan Horst und im 3 km
Schutzradius von min. einem Schwarzstorch Horst.
Wirtschaftlichkeit: Laut Windatlas RLP wird die für einen „wirtschaftlichen Betrieb“ erforderliche
Windgeschwindigkeit von 6,2-6,4 m/sec. in 140 Meter Höhe auch für Schwachwindanlagen an diesem Standort nicht erreicht!
Bürgerbeteiligung: Nach den uns vorliegenden Informationen hat zu dem aktuellen Zulassungsverfahren weder
eine detaillierte Informationsveranstaltung noch eine anonyme Bürgerbefragung/Einwohnerbefragung oder Bürgerentscheid stattgefunden.