Projektstatus:Der Rat hat in der Sitzung des Ortsgemeinderates Dreis-Brück am 13.12.2021 die Einleitung eines
Interessenbekundungsverfahren, um den für die Ortsgemeinde geeignetsten Bewerber für die Errichtung der Windenergieanlagen zu ermitteln, beschlossen. Das für eine Genehmigung von
Windenergieanlagen notwendige artenschutzrechtliche Gutachten wurde bereits im Vorfeld beauftragt und kann damit im Frühjahr 2022 kostenneutral für die Ortsgemeinde gestartet werden. Mit
Schreiben vom 11.03.2022 haben wir Bürgermeisterin Edith Löhr-Hoffmann um einen aktuellen Sachstand zur Planung gebeten.
Gesundheit:Abstände zu den umliegenden Gemeinden aufgrund fehlender Informationen zu der Anzahl der geplanten WEA und deren Standorte nicht bekannt.
Landschaftsschutz: Der Windpark liegt im 10 km
Umkreis zum Kulturdenkmal Burg Kerpen.
Naturschutz: Der Windpark liegt komplett im UNESCO Global Natur- und Geopark Vulkaneifel!
Artenschutz: Die WEA liegen im 1,5 km Schutzradius von min. einem Rotmilan Horst und im 3 km Schutzradius von min. einem
Schwarzstorch Horst.
Wirtschaftlichkeit: Hierzu sind keine Aussagen aufgrund fehlender Informationen zu der Anzahl der geplanten WEA und deren
Standorte möglich.
Bürgerbeteiligung: Am 06.10.2021 hat eine öffentliche Bürgerversammlung im Haus Vulkania stattgefunden. Zu der Versammlung wurden
alle Bürger der OG persönlich mit einem Schreiben eingeladen. Eine anonyme Bürgerbefragung/Einwohnerbefragung oder Bürgerentscheid hat nicht stattgefunden.