Windpark Arbach / Oberelz Projektierer NES (4 WEA)

Blick von Lirstal Antragsunterlagen NES
Blick von Lirstal Antragsunterlagen NES
Blick von Retterath Antragsunterlagen NES
Blick von Retterath Antragsunterlagen NES
Blick von Arbach Antragsunterlagen NES
Blick von Arbach Antragsunterlagen NES
Blick von Salcherath Antragsunterlagen NES
Blick von Salcherath Antragsunterlagen NES
  • Projektstatus: Der Zielabweichungsbescheid liegt für 4 Windkraftanlagen/Windenergieanlagen (WEA) mit 200 Meter Gesamthöhe vor. Der Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz wurde vor dem Scopingtermin wegen entgegenstehenden, artenschutzrechtlichen Belangen (Schwarzstorch) am 29.05.2019 zurückgezogen. Die vereinfachte raumordnerische Prüfung mit Zielabweichungsverfahren bearbeitet jedoch noch einige andere Aspekte, die für eine Genehmigung von WEA relevant sind. Der Antragsteller NES hat daher um Abschluss der vereinfachten raumordnerischen Prüfung gebeten und der raumordnerische Bescheid wurde erteilt!
  • Gesundheit: Die WEA haben den folgenden Abstand zu den umliegenden Gemeinden. Kirche St. Remigius Retterath 900 Meter, Oberelz 1.000 Meter, Lirstal 1.100 Meter, Arbach 1.100 Meter und Salcherath 1.300 Meter.
  • Landschaftsschutz: Waldgebiet mit teilweise hoher bis sehr hoher kulturhistorischer Bedeutung. Der Windpark liegt komplett im Landschaftsschutzgebiet Kelberg und im 10 km Umkreis zu den Kulturdenkmälern Nürburg, Löwenburg und Philippsburg in Monreal und Burgruine und Pfarrkirche St. Matthias in Ulmen.
  • Naturschutz: Für 4 WEA, Kranstellflächen, Kabeltrassen und Zuwegungen müssen min. 40.000 m² Wald gerodet werden. Der Windpark liegt komplett im UNESCO Global Natur- und Geopark Vulkaneifel!
  • Artenschutz: Alle 4 WEA liegen im 1 km Schutzradius von einem Uhu, im 1,5 km Schutzradius von min. einem Rotmilan Horst und im 3 km Schutzradius von min. einem Schwarzstorch Horst. Die Schutzabstände wurden mit sogenannten Funktionsraumanalysen durch Gutachten der Projektierer stark beschnitten. Der Rotmilan wurde im letzten Jahr durch Brandholzarbeiten direkt unter dem Horstbaum vertrieben und ein noch in 2015 besetzter Schwarzstorch Horst wurde durch Forstarbeiten freigestellt. Laut der Empfehlungen der Oberen Naturschutz- und Forstbehörde muss nach Ausbleiben einer Nestnutzung eine Karenzzeit von 5 Jahren im 50 – 100 Meter - Radius um das Nest eingehalten werden.
  • Wirtschaftlichkeit: Laut Windatlas RLP wird die für einen „wirtschaftlichen Betrieb“ erforderliche Windgeschwindigkeit von 6,2-6,4 m/sec. in 140 Meter Höhe auch für Schwachwindanlagen an diesem Standort nicht erreicht!  In den Antragsunterlagen findet man keine Aussage zur Windhöffigkeit und somit zur Wirtschaftlichkeit des Vorhabens.
  • Bürgerbeteiligung: Nach den uns vorliegenden Informationen hat zu dem aktuellen Zulassungsverfahren weder eine detaillierte Informationsveranstaltung noch eine anonyme Bürgerbefragung/Einwohnerbefragung oder Bürgerentscheid stattgefunden.