VERBANDSGEMEINDEN IN DER VULKANEIFEL GEBEN 530 HEKTAR FÜR PV-FREIFLÄCHEN FREI

Die Verbandsgemeinden Daun (150 ha), Gerolstein (200 ha) und Kelberg (180 ha) im Landkreis Vulkaneifel haben in Ihren Flächennutzungsplanungen 530 Hektar für Freiflächenphotovoltaik freigegeben. Das entspricht 5.300.000 m² bzw. 742 Bundesliga-Spielfelder.

 

In der Vulkaneifel gibt es ausreichend versiegelte und überbaute Flächen, um dort die benötigten Solaranlagen zu installieren. Leider ist der dramatische Schwund der Artenvielfalt in der Öffentlichkeit noch nicht genügend angekommen. Wenn durch stetige Eingriffe in die Natur am Ende das Ökosystem zusammenbricht, braucht es da auch keine Klimarettung mehr.

(Foto: SiW)
(Foto: SiW)

Freiflächenphotovoltaik entwickelt sich in Deutschland zum Natur- und Landschaftsfresser Nr. 1. Ein ausufernder Ausbau steht dem Erhalt der Biodiversität entgegen. Die immer mehr zu findenden Beiträge, die eine Vereinbarkeit von Biodiversität und Freiflächenphotovoltaik sehen, sind überwiegend interessengesteuert oder schlecht recherchiert.

 

Die aktuelle Entwicklung steht dem Bestreben zur Rettung der Biodiversität meist entgegen, da hierfür der Erhalt großflächig intakter Landschaften erforderlich ist. So fordert die UN-Biodiversitätskonferenz in Kunming und Montreal (2022), mindestens 30 % der Land- und Wasserfläche für den Natur- und Artenschutz zur Verfügung zu stellen. Durch ausufernde Freiflächenphotovoltaik wird dieses Ziel und der Schutz der Biodiversität konterkariert.

 

Da große finanzielle Gewinne locken, werden unter dem Vorwand der „Klimarettung“ immer größere Flächen in freier Landschaft mit Photovoltaikpaneelen überstellt und versiegelt. Photovoltaik gehört aber auf‘s Dach, nichts auf‘s Land.

 

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) und Sturm im Wald (SiW) fordern daher, die folgenden Grundsätze einzuhalten:

 

1. Schutz der Lebensräume

Flächen, die für den Natur- und Artenschutz Bedeutung haben, sei es als Biotope mit mittlerer oder höherer Bedeutung oder als Ort, wo Tier- und Pflanzenarten mit besonderen Lebensraumansprüchen vorkommen, dürfen für die Umwidmung in Energieindustriegebiete nicht zur Verfügung stehen. Anders kann die Biodiversität unseres Planeten nicht erhalten werden.

 

2. Schutz der Bodenbrüter als besonders bedrohte Arten

Besonderen Schutz verdienen scheinbar strukturarme Offenlandschaften, wo aber Vögel wie die Feldlerche vorkommen, die offene Sichtbeziehungen zum Schutz der Niststätte brauchen.

 

3. Kein weiterer Flächenverbrauch

Einem weiteren Flächenverbrauch ist entgegenzuwirken. Es ist fachlich unbestritten, dass nur ein flächenmäßig ausreichendes Netz natürlicher und naturnaher Flächen dem Biodiversitätsverlust entgegenwirken kann. Es sind alle Potenziale auf Dächern, Parkplätzen, Gewerbe- und Industriegebieten oder anderen bereits versiegelten Flächen zu nutzen und keine Freiflächen.

 

4. Landschaftsschutz

Dem Erhalt von technisch nicht überprägten Landschaften hat als kulturelles Erbe, als Sicherung unserer Heimat und als Erholungsraum eine starke Bedeutung. Dennoch erfährt sie in der aktuellen Gesetzgebung und in den Planungen der meisten Kommunen eine völlige Geringschätzung. Für alle Arten von Schutzgebieten, z.B. Natura 2000 Gebiete, Naturschutzgebiete einschließlich der Landschaftsschutzgebiete, Biosphärenreservate oder Naturparks müssen Energiegebiete tabu sein.

 

5. Sparsamer Umgang mit Ressourcen

Das Energieeinsparen ist stärker in den Fokus zu nehmen. Eine weitere „Materialschlacht“ auf Kosten von Natur und Landschaften lehnt die NI und SiW ab. Eine Energiewende ist nur dann nachhaltig, wenn die Natur nicht zerstört wird.

 

6. Sicherung der Biotopvernetzung

Große Photovoltaik-Industriegebiete fressen nicht nur Landschaft, die Umzäunung stört auch die Biotopvernetzung, Wildtierkorridore und die Durchgängigkeit der Landschaft.